Allgemeine Geschäftsbedingungen der PFAU Medizinische Instrumente GmbH

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ALLGEMEINE VERKAUFS-; LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER PFAU GMBH


Pfau Medizinische Instrumente GmbH * Drosselgasse 7 * D-37281 Wanfried * Germany Stand.2021-03-11


1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1
Sind andere als Kaufleute an dem Geschäft beteiligt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.2
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pfau GmbH (im folgenden "Pfau" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners von Pfau (im folgenden "Besteller" genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, Pfau hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Pfau in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos durchführt.
1.3
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Durch Auftragserteilung, spätestens aber durch Annahme der Ware werden diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen vom Abnehmer anerkannt.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
Soweit von Pfau Teile nach Bestellerwünschen gefertigt werden, sind die von Pfau erstellten und vom Besteller genehmigten Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen maßgeblich. Abweichungen von genehmigten Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sind besonders zu vereinbaren und etwaige Mehrkosten hierfür zu vergüten.
Vom Besteller beauftragte Sonderanfertigungen sind ausschließlich käuflich zu erwerben und vom Um-tausch ausgeschlossen. Eine Unter- oder Überlieferung von jeweils 10% gegenüber der Auftragsmenge gilt als vereinbart.
3. Schutzrechte
3.1
An sämtlichen von Pfau gezeichneten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Pfau die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Für ihre Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Pfau.
3.2
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen, Abbildungen und Kalkulationen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter geltend gemacht, stellt der Besteller Pfau im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei. Die Urheberrechte für Sonderanfertigungen verbleiben bei Pfau.
4. Preise
4.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise als netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets "ab Werk" zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
4.2
Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Besteller von Pfau in Rechnung gestellt werden.
Bei einem Bestellwert unter 150 Euro fällt eine Pauschale in Höhe von 35 Euro an. Für Exportbestellungen werden 35 Euro Pauschale berechnet, wenn der Gesamtbestell-wert unter 200 Euro liegt. Anderslautende Vereinbarungen Exportkunden betreffend, sind individuell, schriftlich zu regeln.
Wünscht der Auftraggeber beschleunigten Versand, z.B. Express oder Eilboten, gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten; im Inland 15 Euro; für das Ausland in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
4.3
Treten nach Abschluss des Vertrages Ereignisse ein, die die Selbstkosten von Pfau bei der Herstellung oder dem Versand der Ware verteuern, insbesondere durch Erhöhung der Pfau-Einkaufspreise für Rohstoffe und durch Lohnerhöhungen, so ist Pfau zu entsprechender Preiserhöhung berechtigt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung auf den Rechnungspapieren durch Pfau als vereinbart. Das gleiche gilt für geänderte Zahlungsbedingungen. Ansichts- und Auswahlsendungen gelten als angenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn die Rücksendung die vereinbarte Frist um 2 Wochen überschreitet.
5.2
Pfau ist berechtigt, selbst bei entgegen stehenden Zahlungsbedingungen des Bestellers eine Zahlung zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist Pfau berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.3
Das Recht zur Aufrechnung stehe dem Besteller nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Pfau schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
5.4 Pfau ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich geltenden Zinssatzes nach § 247 BGB zu verlangen. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.5
Für Lieferungen außerhalb von Deutschland gilt, generell Lieferung nur nach Vorkasse. Änderungen müssen individuell vereinbart werden.
6. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist Pfau berechtigt, nach ihrer Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Lieferung / Lieferzeit / Verzug
7.1
Der Beginn der von Pfau angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch Pfau setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.2
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
7.3
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von Pfau verlassen oder Pfau die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
7.4
Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pfau beruhen, kann der Besteller keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin bzw. die Lieferfrist verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Pfau behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Lieferbeziehung vor.
8.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Pfau unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
8.3
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller vor vollständiger Zahlung wird stets für Pfau vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Pfau nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Pfau das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9. Versand, Gefahrenübergang
9.1
Erfüllungsort ist der Sitz von Pfau, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind.
9.2
Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als am Sitz von Pfau ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang, sobald der Vertragsgegenstand dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager von Pfau verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Pfau die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
9.3
Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
9.4
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers und die Lieferung erfolgt "ab Werk". Die Gefahr geht stets, auch wenn weitere Leistungen von Pfau übernommen werden, spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über.
9.5
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu besorgen.
9.6
Verlangt Pfau Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Pfau einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
10. Sachmängelhaftung / Haftung
10.1
Pfau haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Bestellers oder Dritter auftreten.
Soweit die Schadensersatzhaftung Pfau gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pfau.
10.2
Pfau steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu.
10.3
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nicht von Pfau getragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.
10.4
Die Haftung von Pfau nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine Pfau zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Pfau zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in ver-gleichbaren Fällen einritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Beeinträchtigung von Leib und Leben ist die gesetzliche Haftung anzuwenden.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
10.6
Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10.7
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Pfau ist jedoch von der Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes befreit wenn
- Pfau das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
- nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als Pfau es in den Verkehr brachte
- der Fehler darauf beruht, dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem Pfau es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
- der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem Pfau das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.
- Pfau kommt der Produktbeobachtungspflicht nach
Sofern Pfau Teilprodukte herstellt, ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde oder die Anleitung des Produkts verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn Pfau einen Grundstoff herstellt.
10.8
Bei Reparatur und Überholung von Fremdfabrikaten ist Pfau nicht verpflichtet die Materialgüte zu überprüfen.
11. Produkthaftung
Verändert der Besteller das Produkt und ist diese Veränderung schadensursächlich haftet der Besteller allein.
12. Gewährleistung
12.1
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich
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nach Entdeckung gemacht werden. Bei Versäumnis der vorgenannten Fristen gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
12.2
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Pfau dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12.3
Garantiezusagen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder von Pfau schriftlich bestätigt wurden.
12.4
Ein Umtauschrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt im Einzelfall gleichwohl ein Umtausch oder eine Rücknahme, wobei hier nur neue und originalverpackte Ware in Frage kommt, so ist vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer an Pfau zu entrichten.
13. Rücksendebestimmungen
13.1
Rücksendungen erfolgen bei Kontaktaufnahme mit einem Service-Mitarbeiter bei Pfau nach telefonischer Vergabe von Retourennummern, mit welcher die Rücksendung zwingend zu versehen ist.
13.2
Die Rücknahme erfolgt nur für originalverpackte Ware.
13.3
Sendungen von Waren zur Reparatur werden nur mit ausgefülltem Desinfektions- und Sterilisationsnachweis von Pfau entgegengenommen.
14. Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis gegen Pfau sind nicht abtretbar.
15. Geheimhaltung / Markenschutz
15.1
Von Pfau bereitgestellte Angebots-, Verkaufs- und sonstige Unterlagen einschließlich Bild-, Ton- und sonstige Datenträger dürfen ohne Genehmigung von Pfau weder im Original noch unter Ver-vielfältigungen an Konkurrenten oder unberufene Personen ausgehändigt noch sonst in einer die Interessen von Pfau schädigenden Weise verwendet werden. Desweiteren dürfen die von Pfau in ihrem Angebot eingeräumten Konditionen, insbesondere die Preise, nicht an Dritte, sei es schriftlich oder mündlich, weitergegeben werden.
15.2
Dem Kunden ist nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung von Pfau den Namen "Pfau", die Marke "Pfau", Logos und sonstige Zeichen oder Bezeichnungen von Pfau zu nutzen oder auf sonstige Art zu verwenden.
16 Sonderanfertigungen
Die Berechnung für Sonderanfertigungen richtet sich nach den Selbstkosten bzw. Angebot. Speziell angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Die Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers möglich.
Pfau ist nicht verpflichtet, an zur Sonderanfertigung überlassenen Mustern, Zeichnungen oder anderen Unterlagen bestehende Schutzrechte zu überprüfen. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Besteller.
Entstehen Pfau Nachteile daraus, dass bei Sonderanfertigungen im Auftrag des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so kann Pfau Ersatz des ihr entstandenen Schaden vom Käufer verlangen.
17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
17.1
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.1
Erfüllungsort ist der Sitz von Pfau, wenn beide Seiten Kaufleute sind.
17.2
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von Pfau.
Pfau ist jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem Gericht zu verklagen, an dessen Sitz der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand oder an dessen Sitz der Besteller eine Niederlassung hat.
17.3
Die ausschließliche Handelswährung ist EURO.
17.4
Bestellungen sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen sind in Deutsch abzufassen. Die Vertragssprache ist deutsch.
17.5
Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht
18. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten / Sonstiges
Datenschutz gemäß Vorgaben der EG - Verordnung Nr. 45 / 2001
Die im Rahmen unserer Zusammenarbeit erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt.
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